Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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In einer Kurzmeldung mit dem Titel „Halal-Schächten“ berichtet das Freitagsblatt Nr.1/1 im Dezember 1998

Das Schächten nach Islamischem Ritus während des Opferfestes war in Hessen bis 1995 erlaubt. Aufgrund eines Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin mußte diese liberale Praxis auch in Hessen, als letztem Bundesland verboten werden. Seitdem ist die IRH um eine Lösung dieses Problems bemüht.

In Fortsetzung der Arbeit des IAK-Hessen wurden in den letzten Jahren mehrere Anträge auf Ausnahmegenehmigung bei verschiedenen Veterinärämtern eingereicht, sowie Prozesse bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Hessen geführt. Die Erfolge dieser Verfahren waren jedoch immer nur vorübergehend und regional begrenzt. Um dieses Problem für die Muslime in Hessen dauerhaft zu lösen, hat die IRH deshalb beschlossen, einen neuen Weg zu beschreiten. Vor zwei Monaten wurde von der IRH eine Feststellungsklage gegen das Land Hessen erhoben. Zur religiösen Begründung der Klageschrift wurde eine Fatwa des Fiqh-Rates der IRH beigefügt, in der eindeutig die rituellen Vorgaben aller islamischen Fiqh-Schulen/Mazhab für das Schächten am Opferfest erläutert sind.

Das Land Hessen hat bisher noch keine Stellung zur Sache selbst bezogen. Die IRH hofft, daß die Muslime in Hessen am kommenden Opferfest, wie unser Grundgesetz dies vorsieht, nach ihren religiösen Riten schächten können - InschaAllah.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

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