Islamisches
Opferfest
Bemerkungen
zum Tierschutz und dem rituellen Schächten ohne Betäubung
Der Islam kennt, wie das
Judentum und das Christentum selbstverständlich auch eine Verantwortung des
Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen
ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt werden dürfen.
Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter und verbietet
nicht nur die körperliche Mißhandlung, sondern er verbietet auch die
psychische und ethische Mißhandlung und selbst die verbale Abwertung eines
Tieres.
Tierschutz im Islam
Der Religionsbegriff des Islam unterscheidet sich wesentlich von dem im
Westen gebräuchlichen. Aus islamischem Selbstverständnis erfassen die im
abendländisch sozialwissenschaftlichen Bereich allgemein anerkannten
Definitionen von Religion nicht die dem Islam immanente Dimension. Die
westlichen Definitionen gestehen dem religiösen Normensystem im
gesamt-gesellschaftlichen Bereich keinen primär axiomatischen Charakter zu,
sondern betrachten Religion eher funktional. Gleichzeitig reduzieren sie den
Funktionsbereich der Religion auf lebensdienliche Wirklichkeit, wie z. B. die
Stiftung und Erhaltung der sozialen Identität, d. h. ausschließlich auf den
Bereich der individuellen Privatsphäre.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, wenn wie in vielen Veröffentlichungen
von diesem eigentümlichen westlichen Religionsverständnis ausgehend über den
Islam und dessen Riten und Regeln geschrieben und geurteilt wird, was
unweigerlich zu Mißverständnissen führen muß. Diese Fehlinterpretationen und
Verständnisprobleme ergeben sich, weil das unterschiedliche Religionsverständnis
nur selten erkannt bzw. berücksichtigt wird. Besonders fatale Auswirkungen hat
dieses Mißverständnis bei der Definition des Tierschutzgedankens.
Ein wesentlicher Unterschied ist beispielsweise, dass im Islam die
Normierung des islamischen Wertesystems durch die Schari'a erfolgt, die alle
Lebensbereiche regelt u. a. auch den Bereich des Umgangs der Geschöpfe (alle
Lebewesen - Menschen und Tieren-) miteinander und untereinander. In diesen
Bereich fallen auch die islamischen Tierschutzbestimmungen. So kommt das
positive und von großem Verantwortungsbewußtsein getragene Verhältnis des
Islam zur Schöpfung im allgemeinen und den Geschöpfen im besonderen am Umfang
der diesem speziellen Themenkomplex im Quran gewidmet wird deutlich zum
Ausdruck. So tragen eine Reihe von Suren beispielsweise Tiernamen, in anderen
Suren wird über Tiere gesprochen bzw. es werden Tiere in unterschiedlichstem
Zusammenhang erwähnt. Gemeinsam ist allen, das der Mensch immer wieder daran
erinnert wird, das Mensch und Tier gleichermaßen Teil der Schöpfung sind und
dass der Mensch sich einst vor Allah auch wegen seines Umgangs mit den Geschöpfen,
den Tieren verantworten muß. Alle Tiere, die im Quran erwähnt sind, werden
ausschließlich positiv aufgegriffen.
Im islamischen Kulturkreis sind Umweltschutz und Tierschutz keine
neuzeitliche Errungenschaft der Aufklärung und des zivilisatorischen
Fortschritts, sondern immanenter Bestandteil des islamischen Wertesystems (Schari’a),
und integraler Teil von Lehre und Praxis.
Umgang mit den Tieren
Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von
Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen
Tierschutzbestimmungen verschiedene
Kategorien:
1.
physischer Tierschutz
2.
psychischer Tierschutz
3.
ethisch-moralischer Tierschutz
Dies islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte
und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig,
d.h. verbindlich für alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren
ausschließlich auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna.
Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit
allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll
und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht und
die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle Geschöpfe aus der
islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem
Schöpfer.
Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen
zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewußt
physische Schmerzen oder Leiden zufügen
könnten.
Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen
zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewußt
psychische Schmerzen oder Leiden
zufügen könnten.
Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen
zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewußt im
islamisch ethischen Sinne schädigen könnten
Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber
noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen
physischen Schaden zuzufügen, sondern
man darf
die Schöpfung Gottes als
solche auch nicht im ethischen Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung
beispielsweise selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die
Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.
Auszug aus dem umfangreichen islamischen
Tierschutz-Normenkatalog
·
das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der
Fleischgewinnung als Lebensmittel
·
das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
·
das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
·
das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
·
das Verbot, Tiere zu quälen
·
das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken,
etc.
Aus dieser kleinen Auswahl von
Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des Tierschutzes ist klar erkennbar, das
ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime
gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden
kann.
Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen
alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und
im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt
eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung des Schächtens sowie strenge
Regeln sowohl für vorbereitende als auch für
nachbereitende Massnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten
ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren sollen.
So ist es beispielsweise
verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muß
verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen
des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in
Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die
Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um
dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es
vorgeschrieben, dass der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst
wird das Tier beruhigt, das heißt streicheln, gut zureden, essen oder trinken
anbieten und erst wenn das Tier ruhig und entspannt ist,
darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muß schnell und professionell
ausgeführt werden. Das Messer muß sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang
neu geschärft werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre
und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.
Aus dies allem ergibt sich, dass
Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen
mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige
Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung,
Legebatterien, Massentierhaltung
und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die
Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere,
tierquälerische Tiertransporte,
dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale.
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