Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Projekte > Halal Schächten
Das Schächten von Opfertieren zum Islamischen Opferfest gehört zu den zwingend vorgeschriebenen rituellen Regeln im Islam. Die IRH setzt sich für eine Erlaubnis zum Halal-Schächten beim Opferfest in Hessen ein und hat in dieser Sache in erster Instanz im September 1999 und im März 2000 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gewonnen. Anhängig sind derzeit die Revision beim Bundesverwaltungsgericht Berlin sowie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
  1. Entwicklung 1995 – 2001
  2. Auszüge aus der Urteilsbegründung
  3. IRH-Antrag beim Veterinäramt
  4. Auszüge der Fatwas
  5. Was bedeutet Halal?
Aspekte des betäubungslosen Schächtens in Bezug auf BSE mehr...
Islamisches Opferfest

Bemerkungen zum Tierschutz und dem rituellen Schächten ohne Betäubung mehr...

Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung 

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Mitgliedschaft eines Muslims in der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) nicht die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten eines warmblütigen Tieres am Islamischen Opferfest rechtfertigt. 

Nr. 45/2000 vom 23. November 2000  mehr...

Unter dem Titel „IRH ist Religionsgemeinschaft“

Verwaltungsgerichtsurteil bestätigt Legitimation der IRH als Ansprechpartner
berichtete das Freitagsblatt Nr. 9/1 im November/Dezember 1999 über den Prozess mehr...

Mit der Schlagzeile „Erster Prozess gegen Land Hessen gewonnen“ 

„Rituelles Schächten von Opfertieren zum Islamischen Opferfest erlaubt“

berichtet das Freitagsblatt Nr. 7/1 im September 1999  mehr...

Unter dem Titel „IRH ist keine Kirche“

Offener Diskurs zu Falschmeldungen in der Zeitschrift Al-Islam

Analysiert das Freitagsblatt Nr. 2/1 im Januar 2000 das Urteil des VerwG Darmstadt zum Schächten mehr...

In einer Kurzmeldung mit dem Titel „Halal-Schächten“

berichtet das Freitagsblatt Nr.1/1 im Dezember 1998

Das Schächten nach Islamischem Ritus während des Opferfestes war in Hessen bis 1995 erlaubt. Aufgrund eines Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin mußte diese liberale Praxis auch in Hessen, als letztem Bundesland verboten werden. Seitdem ist die IRH um eine Lösung dieses Problems bemüht. mehr...

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras
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Stattgefundene Demonstrationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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