Auszüge
der Fatwas
Auszüge aus den Fatwas des
Fiqh-Rates zum Schächten
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Fatwa 1/98 des Fiqh-Rates der
IRH vom März 1998
Auf die Frage nach dem
Standpunkt der Islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) bezüglich der
Zulässigkeit einer vorsätzlichen Betäubung der Opfertiere vor der rituellen
Schächtung anläßlich des Opferfestes (arabisch: ‘Id-ul-Adha, türkisch:
Kurban Bayram) erstellen die Mitglieder des Fiqh-Rates der IRH folgende Fatwa.
Fatwa
Aller Lobpreis
gebührt ALLAH (ta’ala: Dem Erhabenen), DEM einzigen und einzig anzubetenden
Gott der Welten. Und SEINE Gnade und SEIN Frieden seinen mit dem Gesandten
Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam: Die Gnade und der Frieden Allahs
seien mit ihm).
Jegliche Betäubung
der Opfertiere vor der rituell vorgeschriebenen Schächtung anläßlich des
Opferfestes (Id-ul-Adha, Kurban Bayram) widerspricht den diesbezüglichen
verbindlichen und autoritativ gesetzten Schari’a-Normen und der Sunna des
Gesandten Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam).
Die Nichtbeachtung
dieser Vorschrift stellt eine Verletzung der zwingend vorgeschriebenen
islamischen Gebote dar.
Allgemeine Bemerkungen.
Begründung der Fatwa aus Quran
und Sunna
Und ALLAH (ta’ala)
weiß es am besten
Mit Allahs
Hilfe, nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und einstimmig
verabschiedet.
Frankfurt am Main, im Dhul Qa’adah
1418 nach der Hidschra/März 1998 n.Chr.
Für
den Fiqh-Rat gez.
Fatwa 1/99 des Fiqh-Rates der
IRH vom Mai 1999
Auf die Frage nach dem
Standpunkt der Islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) bezüglich der
Notwendigkeit des Opferns bzw. nach der religiösen Verpflichtung zur
Durchführung der rituellen Opferung eines Opfertieres/Udhiya während des
Islamischen Opferfestes (arabisch: ‘Id-ul-Adha, türkisch: Kurban Bayram)
erstellen die Mitglieder des Fiqh-Rates der IRH folgende Fatwa.
Fatwa
Aller Lobpreis
gebührt Allah (ta’ala: Dem Erhabenen), Der uns das Wissen über Seine
Einzigartigkeit und Einheit vermittelt hat und uns die Hingabe Ihm gegenüber
als die wahre Lebensweise gemacht hat.
Wir bezeugen, daß es
keine Gottheit außer Allah gibt. Er ist Der einzige und einzig anzubetende Gott
der Schöpfung ohne Partner. Und wir bezeugen, daß Muhammad Sein Diener und
Sein letzter Gesandter und Prophet ist.
Die rituelle Opferung
eines Opfertieres/Udhiya während des alljährlichen Islamischen Opferfestes ist
nach den diesbezüglichen verbindlichen und autoritativ gesetzten Schari’a-Normen
und der Sunna des Gesandten Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam) eine
religiöse Pflicht für die Muslime.
Einführung
Begründung der Fatwa aus Quran
und Sunna
Und Allah (ta’ala) weiß es gewiß am Besten
Ende der Begründung
Mit Allahs Hilfe, nach bestem Wissen und
Gewissen ausgearbeitet und verabschiedet.
Frankfurt am Main, im Muharram 1420 nach der
Hidschra / Mai 1999 n. Chr.
Für den Fiqh-Rat gez.
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