Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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Auszüge der Fatwas

 

Auszüge aus den Fatwas des Fiqh-Rates zum Schächten

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Fatwa 1/98 des Fiqh-Rates der IRH vom März 1998

Auf die Frage nach dem Standpunkt der Islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) bezüglich der Zulässigkeit einer vorsätzlichen Betäubung der Opfertiere vor der rituellen Schächtung anläßlich des Opferfestes (arabisch: ‘Id-ul-Adha, türkisch: Kurban Bayram) erstellen die Mitglieder des Fiqh-Rates der IRH folgende Fatwa.

 

Fatwa

 Aller Lobpreis gebührt ALLAH (ta’ala: Dem Erhabenen), DEM einzigen und einzig anzubetenden Gott der Welten. Und SEINE Gnade und SEIN Frieden seinen mit dem Gesandten Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam: Die Gnade und der Frieden Allahs seien mit ihm).

Jegliche Betäubung der Opfertiere vor der rituell vorgeschriebenen Schächtung anläßlich des Opferfestes (Id-ul-Adha, Kurban Bayram) widerspricht den diesbezüglichen verbindlichen und autoritativ gesetzten Schari’a-Normen und der Sunna des Gesandten Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam).

Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Verletzung der zwingend vorgeschriebenen islamischen Gebote dar.

Allgemeine Bemerkungen. Begründung der Fatwa aus Quran und Sunna

Und ALLAH (ta’ala) weiß es am besten

Mit Allahs Hilfe, nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und einstimmig verabschiedet.

Frankfurt am Main, im Dhul Qa’adah 1418 nach der Hidschra/März 1998 n.Chr.

Für den Fiqh-Rat gez.

Fatwa 1/99 des Fiqh-Rates der IRH vom Mai 1999

Auf die Frage nach dem Standpunkt der Islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) bezüglich der Notwendigkeit des Opferns bzw. nach der religiösen Verpflichtung zur Durchführung der rituellen Opferung eines Opfertieres/Udhiya während des Islamischen Opferfestes (arabisch: ‘Id-ul-Adha, türkisch: Kurban Bayram) erstellen die Mitglieder des Fiqh-Rates der IRH folgende Fatwa.

 

Fatwa

Aller Lobpreis gebührt Allah (ta’ala: Dem Erhabenen), Der uns das Wissen über Seine Einzigartigkeit und Einheit vermittelt hat und uns die Hingabe Ihm gegenüber als die wahre Lebensweise gemacht hat.

Wir bezeugen, daß es keine Gottheit außer Allah gibt. Er ist Der einzige und einzig anzubetende Gott der Schöpfung ohne Partner. Und wir bezeugen, daß Muhammad Sein Diener und Sein letzter Gesandter und Prophet ist.

Die rituelle Opferung eines Opfertieres/Udhiya während des alljährlichen Islamischen Opferfestes ist nach den diesbezüglichen verbindlichen und autoritativ gesetzten Schari’a-Normen und der Sunna des Gesandten Muhammad (salla-llahu ‘alaihi wa sallam) eine religiöse Pflicht für die Muslime.

Einführung Begründung der Fatwa aus Quran und Sunna

Und Allah (ta’ala) weiß es gewiß am Besten

Ende der Begründung

 

Mit Allahs Hilfe, nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und verabschiedet.

Frankfurt am Main, im Muharram 1420 nach der Hidschra / Mai 1999 n. Chr.

Für den Fiqh-Rat gez.

 

 

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