Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Projekte > Islamische Bestattung - Friedhöfe und Grabfelder
Die Bestattung verstorbener Muslime gemäß den rituellen Vorschriften des Islam gehört zu den Selbstverständlichkeiten der durch das Grundgesetz geschützten freien Religionsausübung. Zur Unterstützung der notwendigen Trauerarbeit der hier lebenden und integrierten Muslime gehört auch die Einrichtung separater Gräberfelder für Muslime auf kommunalen Friedhöfen.

 Entwicklung:

FB 7/1 September 1999 Bestattungen

Grabfeld für Muslime in Hanau

Auf Intiative der IRH und mit tatkräftiger Unterstützung des Ausländerbeirates Hanau sowie mit Hilfe der neugegründeten Interessenvertretung der Hanauer Muslime MAH unter dem Vorsitz von Behlül Yilmaz wurde nach jahrelanger Vorarbeit nun ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis erzielt.

Im September wurde zusammen mit Vertretern der Stadt Hanau das neue Gräberfeld für Muslime in Hanau besichtigt.

Die Benutzung der vorhandenen Örtlichkeiten für die rituelle Waschung (Ghusl) und das rituelle Totengebet (Salatul-dschanaza) wurde zugesagt.

FB 3/1 Februar/März 1999 Bestattungen

Keine ewige Ruhefrist!

Islamische Bestattungsvorschriften entsprechen weitgehend den Bestimmungen der Hessischen Friedhofsordnung.

Dies ist das Ergebnis einer Umfrage bei einer Vielzahl islamischen Gelehrten bzw. Institutionen im In- und Ausland zum Thema rituelle Vorschriften bei islamischen Bestattungen.

Zur Vorbereitung des Antrages für Islamische Friedhöfe wurden islamischen Institutionen Fragen zum Thema Bestattung vorgelegt und um Antwort gebeten. Die Auswertung dieser Umfrageaktion ergab dann, daß die weitverbreitete Aussage über die sogenannte ewige Ruhefrist nicht zutrifft.

Diese Unkenntnis über die islamischen Vorschriften selbst bei manchen Muslimen war vor allem in der Vergangenheit ein Grund, weshalb hessische Kommunen sich scheuten, Gräberfelder für Muslime einzurichten. Schließlich kann es sich keine Kommune leisten, Grundstücke auf ewig zu vergeben. Da dieses Hindernis eigentlich keines ist, besteht die begründete Hoffnung, daß nun mehr Kommunen der Empfehlung des Hessischen Städtetages nachkommen und bei Bedarf Gräberfelder für ihre muslimischen Bürger einrichten. Zu beachten ist also "nur" noch die Ausrichtung der Gräber, was bisher nie ein Problem darstellte. Ein weiteres Ergebnis bei der Auswertung der Antworten der Islamischen Gelehrten war die eindeutige Aussage, daß Muslime ohne Zeitverzögerung an dem Ort bestattet werden sollen, an dem sie verstorben sind.

Daraus folgt, daß die heute noch übliche Praxis der Überführung von Verstorbenen in die Herkunftsländer gegen islamische Regeln verstößt.

Die IRH hofft, daß mit der Errichtung eigener Friedhöfe sowie eigener Gräberfelder in den Kommunen und mit Hilfe von Aufklärungskampagnen über islamische Bestattungsvorschriften den hessischen Muslimen die Rückkehr zur islamisch üblichen Bestattungskultur erleichtert wird.

Interessierte Muslime können Anträge zur Einrichtung von Gräberfeldern mit einer Zusammenfassung der diesbezüglichen Fatwas bei der IRH-Geschäftsstelle anfordern.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras

Stattgefundene Demonstrationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Technische Fragen oder Kommentare zu dieser Website an: webmaster@irh-info.de
Copyright © seit 1999 IRH, Stand: 24.01.2005