Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Aktuell / Kurz Notiert

Entwicklung 1995-2001 

November 1995

Einstimmiger Beschluß im IAK-Hessen für das Projekt „Islamischer Religionsunterricht“

Dezember 1995

Erstes informelles Gespräch mit dem Hessischen Kultusministerium / HKM

Ergebnis: Religionsunterricht ist ein im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung verankertes Recht für alle Religionsgemeinschaften. Für dessen Genehmigung wird vom Gesetzgeber folgendes verlangt:

Konstituierung einer „Religionsgemeinschaft“ mit Gewähr der Dauer

Vorlage einer Satzung für die Religionsgemeinschaft

Darstellung der religiösen Inhalte und Grundlagen der Religionsgemeinschaft

Januar 1996 bis April 1997

Arbeitsgruppe im IAK-Hessen zur Ausarbeitung der vom HKM verlangten Unterlagen

Entwurf einer Satzung und Entwurf der „Darstellung der religiösen Grundlagen des Islam“

Zusammenarbeit mit muslimischen Experten (Schiiten und Sunniten) im In- und Ausland sowie mit den Landes- und Bundeszentren der Islamischen Organisationen

Mai 1997

Vorlage der Unterlagen beim HKM zur Überprüfung:

„Darstellung der Grundlagen des Islam“ mit Stempel und Unterschrift aller Islamischen Organisationen des IAK-Hessen

Satzungsentwurf für eine „Islamische Religionsgemeinschaft Hessen“ IRH

Trägerschaftserklärung zum Projekt Islamischer Religionsunterricht mit Stempel und Unter­schrift aller Islamischen Organisationen des IAK-Hessen

Unterschriftenlisten von ca. 6.000 volljährigen hessischen Muslimen für Islamischen Religions­unterricht

Konzept zum Islamischen Religionsunterricht

15. November 1997

Gründung der IRH als Ansprechpartner für das HKM zur Einführung von IRU

Mai 1998

IRH-Antrag als „Religionsgemeinschaft“ beim HKM auf Einführung Islamischen Religions­unter­richts in hessischen Schulen als Regelunterricht auf Deutsch im Rahmen des Erziehungs- und Bild­ungs­­auf­trags der Schule unter staatlicher Schulaufsicht mit ausgebildeten Lehrern und in Üb­er­­­ein­stim­mung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft (Hess. Schulgesetz 2. Teil § 8 Abs. 1)

Januar 1999

HKM - Antwort auf IRH - Antrag : „zur internen Entscheidungsfindung seien externe Studien nötig“:

Studie über IRH vom Deutschen Orient-Institut

Studie über das religiöse Konsenspapier der Muslime in Hessen „Darstellung der Grundlagen des Islam“

Verfassungsrechtliche Studie zum islamischen Religionsunterricht

Dezember 1999

Alle angeforderten Gutachten liegen dem HKM vor. 

September 2000  

HKM stellt IRH die Gutachten zur Einsichtnahme zur Verfügung und legt einen Fragenkatalog vor.

 

Februar 2001 

Beginn der Lehrerausbildung für IRU in Zusammenarbeit mit dem Islamologischen Institut/Wiesbaden durch ein dreisemestriges Studium zur Qualifikation in Islamologie.

6. März 2001 

IRH-Antwort auf Fragenkatalog des HKM.

 

9. März 2001 

Eingangsbestätigung der IRH-Antwort durch das HKM. Ein Termin für die Antragsentscheidung könne nicht genannt werden. 

Vom HKM wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in der Revision des Urteils des OGV Berlin es ausdrücklich offen – und damit ungeklärt - gelassen hat, welche Anforderungen das Grundgesetz an eine Religionsgemeinschaft stellt.

Mai 2001 

Bisher keine weitere Stellungnahme des HKM.

Islamischer Religionsunterricht 
Verfassungsrechtliche und integrative Aspekte

Zaidan, Khan, Kuruyüz

IRH-Schriftenreihe Nr.3
Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras

Nächste Demonstration

Anstehende Demonstrationen

Stattgefundene Demonstrationen

 

 

 

 

 

 

 

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