Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Aktuell / Kurz Notiert

Konzept islamischer Religionsunterricht

Zielgruppe: Muslimische Kinder aller Nationalitäten
sowie interessierte Nicht-Muslime
Unterrichtssprache: Deutsch
Unterrichtskonzept: im Rahmen der pädagogischen Konzepte und des Erziehungsauftrags der Schulen. Ausrichtung des gesamten Religionsunterrichts auf Allah, den Schöpfer - Er Allah steht im Mittelpunkt der Lehre und der Praxis.
  • Vermittlung des Islam auf der Basis von Quran und Sunna
  • Darstellung von Lehre und Praxis als untrennbare Einheit
  • Einführung in die Lehre
  • Vermittlung von Iman-Inhalten
  • Vermittlung von Lebenspraxis der Muslime
  • Vermittlung gottesdienstlicher Handlungen
zusätzliche Ziele:
  • Erziehung zum mündigen Menschen
  • Betonung der Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaft
  • Stärkung des Selbstbewußtseins der muslimischen Kinder
  • Hilfestellung bei der religiösen Identitätsfindung
  • Gegenwartsbezogene Vermittlung des Islam 
  • keine Vermittlung nationaler Traditionen oder politischer Inhalte
  • keine Betonung der Migrantenproblematik
Lehrplan: Ausarbeitung von bekennenden in Europa lebenden muslimischen Fachkräften unter Berücksichtigung des aktuellen Lebensraumes der Zielgruppe.
Begutachtung sowie administratives Genehmigungsverfahren nach den üblichen gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien.
LehrerInnen: Islamologische und pädagogische Qualifikation entsprechend der Richtlinien für ein Lehramtsstudium an hiesigen Universitäten
LehrerInnen

Ausbildung:

Ziel: Antrag auf Einrichtung einer universitären Ausbildungsstätte in Hessen für das Lehramtsstudium "Islamologie" Übergangsregelung:
Einsatz muslimischer LehrerInnen anderer Fachrichtungen oder qualifizierte muslimische PädagogInnen/ErzieherInnen
Lehr-Erlaubnis: nach Abschluß der universitären Ausbildung in "Islamologie" erteilt die IRH die Lehr-Erlaubnis für Islamische Religion - analog zur Praxis der anderen Glaubensgemeinschaften (Vocatio und Missio)
Schulaufsicht: Deutsche Schulaufsichtsbehörde

 

Institutionelle Voraussetzungen und pädagogische Konzepte der IRH zur Einführung des Islamischen Religionsunterricht in Hessen

Fachgespräch „Religionskunde und konfessioneller Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens an staatlichen Schulen in Deutschland“

16. November 1999, Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen

 

Das Thema Islamischer Religionsunterricht kann und darf nicht losgelöst von der speziellen Situation der Muslime in Deutschland erörtert werden. Historisch betrachtet sind Muslime in Deutschland und in Europa mit einer völlig neuen Situation konfrontiert. Sie leben hier erstmals als Minderheit in einer nicht-islamisch ausgeprägten Gesellschaft und in einem säkularen, weltanschaulich neutralen Staat. Dies gilt es zu berücksichtigen. Auch auf die Gefahr hin Altbekanntes wieder aufzuwärmen, möchte ich vor dem Einstieg ins eigentliche Thema in einem kurzen historischen Rückblick die Ursachen unserer heutigen Zusammen­kunft in Berlin und der jetzigen Entwicklungen in Hessen und anderen Bundesländern beleuchten.

Wie Sie alle wissen, begann die Migration nach Deutschland vor mehr als 40 Jahren. Man brauchte Arbeitskräfte und importierte diese sozusagen als human resource. Weder die Migranten noch die Aufnahmeländer hatten damals mit der heutigen Situation gerechnet: Die Migranten kamen, um wieder zu gehen, aber sie blieben und holten ihre Familien. Sie sind Teil dieser Gesellschaft geworden, betrachten Deutschland als ihre Heimat und werden bleiben. Im Zuge dieser Entwicklung kamen auch Muslime nach Deutschland. Muslime aus aller Herren Ländern, aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit verschiedenen Sprachen und Traditionen. Muslime, die zwar der gleichen Religion angehörten, aber ansonsten wenig Gemeinsamkeiten hatten, sogar keine gemeinsame Sprache.

 

Das Aufnahmeland Deutschland hat in der Vergangenheit eine Reihe von politischen Fehlentscheidungen getroffen oder besser gesagt kaum Entscheidungen getroffen, um die Integration dieser Menschen in geordnete Bahnen zu lenken. Diese Versäumnisse der Vergangenheit sind das Erbe mit dem wir heute belastet sind. Die Muslime der ersten Generation kamen mit der Absicht nur wenige Jahre zu bleiben um dann endgültig zurückzukehren. Aus diesem Grund sahen sie keine Notwendigkeit darin, sich in irgendeiner Weise in diese Gesellschaft einzubringen. Und die Anwerbe-Gesellschaft hatte ebenfalls kein Interesse an einer Integration. Die „Gastarbeiter“ lebten in Arbeiterghettos, lernten ein paar Brocken Deutsch für den Vorarbeiter und sparten für die Heimkehr zur Familie.

Die Situation änderte sich als der Familiennachzug begann. Nun mußten andere Bedürfnisse befriedigt werden und bei den Muslimen vor allem die religiösen Belange. Die bisherigen provisorischen Gebetsräume in den Wohnheimen konnten diese Aufgaben nicht länger erfüllen. Es begann die Zeit der Gründung der Islamischen Vereine und Organisationen. Nach dem Vorbild der religiösen Landschaft der Herkunftsländer entstanden in Deutschland „Filialen“ dieser Gruppierungen. Diese Orientierung zum Herkunftsland führte natürlich dazu, daß die Islamischen Vereine in Deutschland national völlig homogen waren. Jede Ethnie und Sprachgruppe bildete ihre eigenen Vereine und arbeitete isoliert von den anderen ausschließlich für die eigene Gruppe. Aber nicht nur die Religion, sondern auch die Politik der Herkunftsländer spielte eine Rolle. So daß auch innerhalb der gleichen Ethnie und Sprachgruppe aufgrund der politischen Orientierung unterschiedliche Gruppen entstanden. Besonders anschaulich ist dies beispielsweise bei den türkischen Muslimen, die eine ganze Reihe großer Konkurrenzorganisationen gründeten.

Die mangelnden Sprachkenntnisse, das niedrige Bildungsniveau der „Moscheegründergeneration“ und die Ungewißheit aufgrund des „Gastarbeiterstatus“ führten zu einer verstärkten Binnenorientierung und damit verbund­en zu einer Abkapselung nach außen.

Diese Isolierung betraf natürlich auch Muslime anderer Herkunft, weil zum einen die gemeinsame Sprache fehlte und zum anderen die Notwendigkeit zum Engagement in der hiesigen Gesellschaft nicht gesehen wurde - die Rückkehroption stand noch im Vordergrund.

Die jetzige - oft beklagte - Vielfalt an Islamischen Organisationen ist vor diesem Hintergrund betrachtet deshalb kein Zeichen inner-islamischer Zerstrittenheit oder Uneinigkeit in religiösen Fragen, sondern schlicht und einfach eine aus der historischen Situation geborene pragmatische Notlösung.

Mit der zweiten und dritten Generation wuchs das Bewußtsein der Notwendigkeit, sich nicht mehr länger im Herkunftsland zu engagieren und zu orientieren, sondern umzudenken und sich den Problemen hier zu stellen. Dieser Prozess führte auch zu der Erkenntnis, daß viele Probleme nicht nur die eigene Gruppe, sondern die Gesamtheit der Muslime aller Nationalitäten betreffen und daß die Probleme hier nur gemeinsam mit den bisher als „fremd“ betrachteten Muslimen anderer Vereine gelöst werden können. So stellte sich nach mehr als 20 Jahren Nebeneinander der Islamischen Vereine erstmals die Frage eines inner-islamischen Austauschs.

In Hessen folgte auf diese Erkenntnis relativ früh eine Initiative der muslimischen Basis. Vertreter verschiedener Islamischer Organisationen und Vereine überwanden ihre bisherige Isolierung und Sprach­losigkeit und begannen gezielt mit dem inner-islamischen Dialog. Nach einer intensiven Phase des Kennen­lernens schlossen sich die Muslime in Hessen zu einem Zweckbündnis zusammen und gründeten 1994 den Islamischen Arbeitskreis Hessen (IAK). Ziel dieses Kooperationsgremiums war die projekt­bezogene Zusammenarbeit auf Landesebene. Mitglieder waren Islamische Organisationen der verschiede­nen Ethnien und Interessenverbände in Hessen wie z.B. alle türkischen Dachorganisationen (ATIB, DITIB, IFH, IGMG, Medrese-i-Nuriye, VIKZ), arabische, albanische, afghanische, bengalische, bosnische, deutsche, marokkanische, pakistanische sowie Studenten-, Frauen- und andere unabhängige Organisationen.

Erstes Projekt und damit symptomatisch für den völlig neuen Ansatz dieser „islamischen Koalition“ war der interreligiöse Dialog auf Landesebene. Der IAK-Hessen war Gründungsmitglied der Islamisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft in Hessen (ICA gegr. 1994) und kann auf eine nunmehr fünfjährige sehr erfolgreiche und mittlerweile auch sehr vertrauensvolle interreligiöse Zusammenarbeit zurückblicken.

 

Zweites IAK-Hessen Projekt war der Antrag auf Einrichtung eines Islamischen Friedhofs in Hessen, sowie weitere Projekte für eine verbesserte Integration und den Aufbau einer sozialen Infrastruktur für Muslime. Dazu kam 1995 auf Beschluß der Mitgliederversammlung des IAK-Hessen das Projekt „Einführung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) in Hessen“. Im Rahmen dieses Projektes fand Ende 1995 ein erstes Gespräch des IAK-Hessen mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) statt, um die Voraussetzungen für einen Antrag auf IRU zu erfragen. Das Ergebnis dieses informellen Gespräches war folgendes:

IAK-Hessen kann vom HKM nicht als Ansprechpartner in Sachen IRU akzeptiert werden.

Für die Einführung von RU benötigt das HKM als Ansprechpartner immer eine „Religionsgemeinschaft“.

 

Die Vorgaben des HKM an einen von ihnen anzuerkennenden Ansprechpartner „Religionsgemeinschaft“ waren folgende:

Einzelmitgliedschaft - kein Zusammenschluß von Organisationen wie IAK-Hessen

Körperschaft mit einer verfaßten Struktur und einer religiösen Instanz

Gewähr der Dauer

Eigenverantwortliche schriftliche Definition der religiösen Inhalte

 

In den folgenden Monaten (von Januar 1996 bis April 1997) arbeitete der IAK-Hessen intensiv an den vom HKM verlangten Unterlagen. In Zusammenarbeit mit allen Islamischen Organisationen auf Landes- und Bundesebene und mit vielen muslimischen Experten wurde ein religiöses Grundsatzpapier erstellt, das im Original dann von allen Islamischen Organisationen in Hessen mit Stempel und Unterschrift bestätigt wurde. Diese „Darstellung der Grundlagen des Islam“ ist ein in der westlichen Welt einmaliges religiöses Konsenspapier der Muslime, das für den weltanschaulich neutralen Staat die religiösen Inhalte verbindlich festlegt.

Mit der Ausarbeitung dieses gemeinsamen Papiers war in Hessen von Seiten der Muslime der Durchbruch geschafft. Die Muslime in Hessen hatten bewiesen, daß die von Politikern immer wieder beschworene „Zerstrittenheit“ der Muslime nicht auf dem Islam beruht, sondern auf soziologischen und migrations­spezifischen Gegebenheiten wie Bildungs- und besonders Sprachdefiziten, Tradition und nicht zuletzt auf einer mangelhaften bzw. fehlenden Integrationspolitik.

 

Im Mai 1997 legte der IAK-Hessen dem HKM das Ergebnis seiner Arbeit zur Einsichtnahme vor:

Die schriftliche Definition der religiösen Inhalte „Darstellung der Grundlagen des Islam“

Entwurf einer Satzung für die Religionsgemeinschaft

Trägerschaftserklärung zum Projekt IRU mit Stempel und Unterschrift aller Islamischen Organisationen in Hessen

Unterschriftenlisten von ca. 6.000 volljährigen Muslimen für IRU

Konzept zum IRU

Im November 1997 wurde dann in Zusammenarbeit mit allen Islamischen Organisationen in Hessen und nach den Vorgaben des HKM die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) gegründet.

 

Die IRH ist ein Zusammenschluß von Einzelpersonen, die der gleichen Religion, dem Islam angehören. Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des Privatrechts mit verfaßter Struktur und mit einer religiösen Instanz. Die IRH hat ihre religiösen Inhalte eigenverantwortlich schriftlich festgelegt und sich dadurch gegenüber anderen Religionsgemeinschaften abgegrenzt. Die IRH ist eine auf Kontinuität angelegte Religionsgemeinschaft, da der überwiegende Teil ihrer Mitglieder dauerhaft in Hessen ansässig ist und arbeitet. Viele der IRH-Mitglieder sind in Hessen geboren und aufgewachsen, sie besitzen teilweise bereits die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben die Einbürgerung beantragt. Die IRH ist beim Vereinsregister Frankfurt/M eingetragen und als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.

 

Struktur und Organisation der IRH entspricht den Anforderungen an eine „Religionsgemeinschaft“ und ist in der Satzung festgelegt. Mitglieder der IRH (z. Z. ca. 10.000) sind nur natürliche Personen, volljährige Muslime jeglicher Herkunft mit Wohnsitz in mehr als 100 Städten und Gemeinden in Hessen. Die IRH-Mitglieder bilden IRH-Ortsgruppen, die ihren IRH-Vertreter (z. Z. 131) wählen. Alle IRH-Vertreter bilden die IRH-Mitgliederversammlung, das höchste Organ der IRH. Von der Mitgliederversammlung werden unter anderem die Projekte beschlossen und der Vorstand gewählt. Als beratendes internes Gremium wurde der Fiqh-Rat berufen, der als oberste religiöse Autorität der IRH-Mitglieder fungiert. Er setzt sich zusammen aus acht Islamologen verschiedener Fiqh-Schulen und weiteren beratenden Mitgliedern. Durchführende Gremien der IRH sind Kommissionen (z.B. Kommission Islamischer Religionsunterricht/KIRU) und Fachausschüsse.

 

Ziele der IRH sind die Vertretung der religiösen Interessen der Muslime in der Öffentlichkeit, Förderung der Integration, Schaffung von Transparenz sowie interkulturelle Kommunikation und Kooperation durch Projekte in den Bereichen Integration, Sozialarbeit, interreligiöser Dialog, Bildung und Erziehung, Medien und Öffentlichkeitsarbeit. (Siehe Grafiken)

 

Nach der Erfüllung aller Vorgaben des Gesetzgebers für die Einführung von IRU stellte die IRH im Mai 1998 beim HKM den Antrag als „Religionsgemeinschaft“ auf Einführung Islamischen Religions­unter­richts in hessischen Schulen als Regelunterricht auf Deutsch im Rahmen des Erziehungs- und Bild­ungs­­auf­trags der Schule unter staatlicher Schulaufsicht mit ausgebildeten Lehrern und in Üb­er­­­ein­stim­mung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft (Hess. Schulgesetz 2. Teil § 8 Abs. 1)

 

Im Januar 1999 teilte das HKM der IRH mit, daß zur internen Entscheidungsfindung des IRH-Antrags externe Studien nötig seien:

Studie über die IRH vom Deutschen Orient-Institut

Studie über das religiöse Konsenspapier der Muslime in Hessen „Darstellung der Grundlagen des Islam“

Verfassungsrechtliche Studie zum islamischen Religionsunterricht

Die anforderten Gutachten liegt dem HKM seit Dezember 1999 vor.

Seit Antragstellung im Mai 1998 bis Juni 2000 liegen der IRH weder Informationen über die Ergebnisse der Gutachten noch eine Antwort des Kultusministeriums vor.

 

Konzept der IRH zur Ausbildung von Religionslehrern für IRU

Die IRH-Kommission für islamischen Religionsunterricht (KIRU) hat für die Lehrerausbildung folgende Richtlinien festgelegt:

Allgemeine Voraussetzungen

Der islamische Religionsunterricht wird grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt durch:

muslimische Lehrkräfte mit Lehrbefähigung und Lehrbevoll­mächtigung.

IslamologInnen mit entsprechender Lehrbefähigung und Lehrbevollmächtigung.

Der Erwerb der Lehrbefähigung für muslimische LehrerInnen erfolgt durch ein Lehramtsstudium für das Fach Islamologie oder durch ein Studium bei einem Lehrstuhl für Islamologie.

Der Erwerb der Lehrbefähigung für deutschsprachige IslamologInnen erfolgt durch eine universitäre Zusatzausbildung in Religionspädagogik und Didaktik.

 

In Hessen sollen daher zunächst eingerichtet werden:

Eine universitäre Ausbildungsstätte für das Lehramtsstudium “Islamischer Religionsunterricht”

Ein Lehrstuhl für “Islamologie”

Beim Nachweis eines entsprechenden Bedarfes sollen weitere Lehrstühle errichtet werden. Die Professoren und Lehrbeauftragte müssen IslamologInnen sein und werden auf Vorschlag der IRH und Bestätigung des zuständigen Ministeriums bestellt. Die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Lehrinhalte werden in Übereinstimmung mit der KIRU erstellt.

 

Folgende islamologische Fachgebiete sollen an diesen Lehrstühlen u.a. gelehrt werden:

Aqida (Iman-Inhalte), Ibadat (gottesdienstliche Handlungen), Achlaq (Morallehre), Arabisch, Quran­wissen­schaft, Quran-Exegese, Wissenschaft der Quran-Rezitation, Biographie des Gesandten Muhammad, Hadith­wissen­schaft, Islamische Geschichte, Fiqh (Islamisches Recht), Fiqh-Hermeneutik, komparativer Fiqh, Weltreligionen und Sekten.

Nach Einrichtung des ersten Lehrstuhles soll in Hessen das Fach “Islamologie” in den Fächerkanon des Lehramtsstudiums an Universitäten aufgenommen werden.

 

Übergangsregelung

Soweit Lehrkräfte für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts noch nicht zur Verfügung stehen, werden von der KIRU für eine Übergangszeit auch LehrerInnen anderer Fachrichtungen sowie Päda­go­gInnen/ ErzieherInnen mit entsprechender Zusatz­qualifikation zugelassen.

Zur Zulassung sind insbesondere folgende Nachweise zu erbringen:

Bekenntnis zum Islam

Kenntnisse der Islamologie

Kenntnisse in Religionspädagogik und Didaktik

sehr gute deutsche Sprachkenntnisse

 

Die Ausbildung von Islamischen ReligionslehrerInnen und IslamologInnen an deutschen Universitäten hat zum Vorteil, daß durch die qualifizierte Auseinandersetzung mit dem Islam auf akade­mischer Ebene u. a. folgendes eingeleitet wird:

Entwicklung einer deutschen Ausprägung des Islam und ihrer Religions­gemeinschaft

Schaffung der Möglichkeit, aktuelle islamologische Fragen und Probleme der Muslime in der hiesigen Gesellschaft unter Berücksichtigung der veränderten Bedürfnisse der in der BRD lebenden Muslime auf akademischem Niveau adäquat zu behandeln.

 

Konzept der IRH zum Islamischen Religionsunterricht

Das IRH-Konzept zum IRU stimmt in allen Punkten mit den Forderungen des Gesetzgebers überein.

(siehe Konzept)

Die IRH fordert die Durchführung des IRU gemäß den Verfassungsvorgaben auf Deutsch, unter behördlicher Aufsicht, im Rahmen des hiesigen pädagogischen Konzepts und des Erziehungsauftrags der Schulen, durch in Deutschland qualifizierte Lehrer, auf der Grundlage der religiösen Inhalte der Religionsgemeinschaft sowie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft.

Die IRH sieht in der Einführung von IRU eine der wichtigsten integrationsfördernden Maßnahmen. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache, der Schaffung von Transparenz in der Arbeit der Islamischen Organisationen und der Partizipation in den gesellschaftlichen Gremien gehört zu einer erfolgreichen Integration auch die Gleichstellung der Kinder in den Schulen.

Die IRH will Islamischen Religionsunterricht in der Schule für alle muslimischen Kinder anbieten, um allen Kindern die Chance zu geben ihre religiösen Wurzeln und Werte kennenzulernen, besonders denen, die in ihrer Umgebung wenig religiöse Praxis finden.

Nur durch das Herausholen des Islam aus der „Migranten-Nische“ und die quasi staatliche Anerkennung als gleichwertiger Partner kann das Stigma des Fremdseins wirksam bekämpft werden. Auf diese Weise kann bereits im Kindesalter das Bewußtsein der Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft geschaffen werden und die religiöse Identitätsfindung der muslimischen Kinder in Deutschland gefördert sowie Eltern und Moscheen bei der religiösen Erziehung der Kinder unterstützt werden.

Durch die Befriedigung der elementaren Ansprüche religiös orientierter Eltern nach einem qualifizierten Religionsunterricht in der Schule wird auch die Etablierung einer deutsch ausgeprägten islamischen Identität insbesondere der hier geborenen Kinder eingeleitet. Wesentliches Element dieser neuen Identität ist die Entwicklung einer neuen Form religiöser Sprache für den Islam.

 

Der islamische Religionsunterricht nach dem Konzept der IRH orientiert sich an den Erfahrungen und der Lebensumwelt der Kinder. Er ist als offener Religionsunterricht konzipiert und wird innerhalb des verfassungs­rechtlich garantierten konfessionellen Rahmens so transparent, offen und dialogorientiert wie möglich gestaltet. So soll beispielsweise in der Grundschule fächerübergreifend das soziale Umfeld der Kinder erschlossen werden.

Der Unterricht wird gleichermaßen ausgerichtet auf die gegenwartsbezogene Vermittlung von Wissen, die Einübung islamischen Handelns, die kritische Auseinandersetzung mit ethischen Werten und die Reflektion von Alltagsrealitäten. Weitere wichtige Ziele sind die Erziehung zum mündigen Menschen, die Betonung der Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaft und die Stärkung des Selbstbewußtseins. Der Unterricht soll den Kindern helfen bei der Bildung einer individuellen religiösen Identität und sie befähigen zur selbständigen Auseinandersetzung mit dem Islam. Selbstverständlich nimmt die Information über andere Religionen, deren Wertvorstellungen und Geschichte einen angemessenen Raum ein. Die Kinder sollen befähigt werden zu alternativem Denken und zu Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen.

 

Da der Sprache an sich eine werterschließende Funktion zukommt, werden die Kinder vor allem bei der Erweiterung ihres Sprachvermögens gefördert sowie bei der Entwicklung religiöser Sprachfähigkeit. Ausreichende Sprachkompetenz auch im religiösen Bereich erleichtert die eigene Lebenssituation zu deuten und somit auch die notwendige Integration zu unterstützen. Die Einübung einer neuen Form religiöser Sprache für den Islam und die Versprachlichung ist aus diesem Grund ein Weg den Selbstfindungsprozess wahrzunehmen. Die Verbalisierung stellt zwischen der religiösen Sprachführung und dem tatsächlich Erlebten eine Beziehung her und gibt der Wirklichkeit der gelebten Religiösität ein angemessenes Verständnis. Sprache ist eine andere Form von Handlung, und verantwortungsvolles Handeln schließt immer den Mitmenschen mit ein. Darüber hinaus knüpft sie Beziehungen zwischen Mitmenschen und hat eine sozial fördernde Funktion inne. Durch die Versprachlichung unterrichtsbezogener Sachverhalte wird die Basis für Einstellungen und Werthaltungen gegenüber der eigenen Person, der Mit- und Umwelt, der Schule und dem Lernen geschaffen. Dies führt nicht nur zu verantwortlichem Handeln und zu einer verantwortlichen Gestaltung des eigenen Lebens, sondern auch zur Mitgestaltung des sozialen Lebens. Religiöse Antworten aus der Perspektive des Islam bieten Modelle und Motive für ein humanes und sinnstiftendes Leben. Dies geschieht nicht nur durch notwendige Wissensvermittlung, sondern auch durch die Vermittlung und Erläuterung islamischer Moralwerte.

 

Heimat in der eigenen Religion zu haben, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Wesentliches Ziel der pädagogischen Bemühungen ist es, den SchülerInnen Wege aufzuzeigen, die eigene Lebenswirklichkeit aus der religiösen Perspektive zu deuten und wahrzunehmen und darauf aufbauend verantwortungsvoll zu handeln.

 

Neben der religiösen Bildung der muslimischen Kinder und der Umsetzung des in der Verfassung verankerten schulischen Bildungs- und Erziehungs­auftrags und der Erfüllung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte bieten sich auch für die Mehrheitsgesellschaft wichtige Vorteile.

Die Durchführung des Unterrichts in deutscher Sprache hat zum Vorteil, daß die Iman- und Lehrinhalte des Islam und die Unterrichtsziele und Lehrinhalte auf Deutsch verstehbar und transparent werden.

Damit werden den politisch Verantwortlichen, der Administration und einer breiten Öffentlich­keit die notwendige Transparenz und in Bezug auf das Genehmigungsverfahren auch die demo­k­ratisch notwendige Einflußmöglichkeit verschafft.

Die Einführung des IRU auf Deutsch wird neben der staatlichen Einsichtsmöglichkeit in die Ziele und Inhalte zusätzlich folgendes leisten:

Vorbeugung einer Selbstethnisierung durch sprachliche/ethnische Ghettoisierung

Vorbeugung einer Einflußnahme extremistischer Meinungen im Bildungsbereich

Entwicklung einer positiv besetzten religiösen Identität

Abbau von Integrationshindernissen durch realitätsbezogenen Unterricht

Förderung der kulturellen Kompetenz

Erziehung zur Dialogfähigkeit

 

Dies alles kann dazu beitragen, eine neue Generation von Muslimen heranzubilden, die sich als Teil der deutschen Gesellschaft verstehen und ihre Verantwortung darin sehen, sich in die gesellschaftliche Debatte einzubringen und ihre Positionen in einer zeitgemäßen Sprache zu vertreten.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte und der bisher von den Muslimen in Hessen erbrachten Vorleistungen in Bezug auf Kooperation auf allen Ebenen und mit allen Gesellschaftsgruppen (Behörden, Migrantenorganisationen, Kirchen, Institutionen, HKM) sowie in Bezug auf innerislamische Zusammen­arbeit und die Pionierarbeit bei der Etablierung „eines Ansprechpartners für den Staat“ einer islamischen Religionsgemeinschaft ist die Genehmigung des Antrags auf IRU in Hessen längst überfällig.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

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