Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht
Kommission
für islamischen Religionsunterricht / K I R U
Um die Erteilung des
islamischen Religionsunterrichts
in Hessen zu ermöglichen, bildet die IRH die "Kommission
Islamischer Religionsunterricht" (KIRU). Die KIRU ist eine nach
§ 3.4 der Satzung der IRH gebildete Kommission. Ihr obliegt die
Vorbereitung der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in
Hessen. Für die Durchführung dieser Aufgaben gibt sie sich eine
Geschäftsordnung, die der Zustimmung der IRH bedarf.
Erteilung des islamischen
Religionsunterrichtes
Allgemeine Voraussetzungen
Der islamische
Religionsunterricht wird grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt durch:
Erwerb der Lehrbefähigung
Der Erwerb der Lehrbefähigung
für LehrerInnen erfolgt durch ein Lehramtsstudium für das Fach Islamologie
(islamische "Theologie") oder durch
ein Studium bei einem Lehrstuhl für Islamologie.
Der Erwerb der Lehrbefähigung für IslamologInnen erfolgt durch eine
universitäre Zusatzausbildung in Religionspädagogik und Didaktik.
Errichtung von Lehrstühlen
In Hessen sollen daher zunächst
eingerichtet werden:
Beim Nachweis eines
entsprechenden Bedarfes sollen in Zukunft weitere Lehrstühle errichtet werden. Die
Professoren und Lehrbeauftragte müssen IslamologInnen sein und werden auf Vorschlag
der IRH und Bestätigung des zuständigen Ministeriums bestellt. Die
Studien- und Prüfungsordnung sowie die Lehrinhalte werden in Übereinstimmung
mit der KIRU erstellt.
Folgende Gebiete sollen u. a. an
diesen Lehrstühlen gelehrt werden:
Aqida (Iman-Inhalte), Ibadat
(gottesdienstliche
Handlungen), Achlaq (Morallehre), Arabisch, Quranwissenschaft,
Quran-Exegese, Wissenschaft der Quran-Rezitation, Biographie des
Gesandten Mohammad, Hadithwissenschaft,
Islamische Geschichte, Fiqh (Islamisches Recht), Fiqh-Hermeneutik,
komparativer Fiqh, Weltreligionen und Sekten, Biographie des Gesandten
Muhammad.
Nach Einrichtung des ersten Lehrstuhles soll in Hessen das Fach "Islamologie"
in den Fächerkanon des Lehramtsstudiums an Universitäten aufgenommen
werden.
Erwerb der
Lehrbevollmächtigung
Der Erwerb der
Lehrbevollmächtigung und deren Entzug erfolgt durch die KIRU.
Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Geschäftsordnung der
KIRU.
Übergangsregelung
Soweit Lehrkräfte für die
Erteilung des islamischen
Religionsunterrichts noch nicht zur Verfügung stehen, kann für
eine Übergangszeit eine weitere Personengruppe durch die IRH
zugelassen werden: LehrerInnen anderer
Fachrichtungen sowie PädagogInnen/ErzieherInnen mit entsprechender
Zusatzqualifikation.
Zugelassen
werden qualifizierte Muslime, denen durch die IRH die Befähigung zur
Erteilung von islamischem Religionsunterricht zuerkannt wurde und
denen eine Unterrichtserlaubnis erteilt wurde in den Schulstufen und
Schulformen, auf die sich die Zuerkennung und Unterrichtserlaubnis
erstrecken
Zur Zulassung sind insbesondere folgende Nachweise zu erbringen:
Bekenntnis zum Islam
Kenntnisse der
Islamologie
Kenntnisse in
Religionspädagogik und Didaktik
sehr gute deutsche
Sprachkenntnisse
Weitere
Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Geschäftsordnung der KIRU.
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