Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht

Kommission für islamischen Religionsunterricht / K I R U

Um die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen zu ermöglichen, bildet die IRH die "Kommission Islamischer Religionsunterricht" (KIRU). Die KIRU ist eine nach § 3.4 der Satzung der IRH gebildete Kommission. Ihr obliegt die Vorbereitung der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen. Für die Durchführung dieser Aufgaben gibt sie sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der IRH bedarf.

 

Erteilung des islamischen Religionsunterrichtes

Allgemeine Voraussetzungen

Der islamische Religionsunterricht wird grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt durch:

  • muslimische Lehrkräfte mit Lehrbefähigung und Lehrbevollmächtigung.

  • IslamologInnen mit entsprechender Lehrbefähigung und Lehrbevollmächtigung.

Erwerb der Lehrbefähigung

Der Erwerb der Lehrbefähigung für LehrerInnen erfolgt durch ein Lehramtsstudium für das Fach Islamologie (islamische "Theologie") oder durch ein Studium bei einem Lehrstuhl für Islamologie.
Der Erwerb der Lehrbefähigung für IslamologInnen erfolgt durch eine universitäre Zusatzausbildung in Religionspädagogik und Didaktik.

Errichtung von Lehrstühlen

In Hessen sollen daher zunächst eingerichtet werden:

  • eine universitäre Ausbildungsstätte für das Lehramtsstudium "Islamologie"

  • ein Lehrstuhl für "Islamologie"

Beim Nachweis eines entsprechenden Bedarfes sollen in Zukunft weitere Lehrstühle errichtet werden. Die Professoren und Lehrbeauftragte müssen IslamologInnen sein und werden auf Vorschlag der IRH und Bestätigung des zuständigen Ministeriums bestellt. Die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Lehrinhalte werden in Übereinstimmung mit der KIRU erstellt.

Folgende Gebiete sollen u. a. an diesen Lehrstühlen gelehrt werden:

Aqida (Iman-Inhalte), Ibadat (gottesdienstliche Handlungen), Achlaq (Morallehre), Arabisch, Quranwissenschaft, Quran-Exegese, Wissenschaft der Quran-Rezitation, Biographie des Gesandten Mohammad, Hadithwissenschaft, Islamische Geschichte, Fiqh (Islamisches Recht), Fiqh-Hermeneutik, komparativer Fiqh, Weltreligionen und Sekten, Biographie des Gesandten Muhammad.
Nach Einrichtung des ersten Lehrstuhles soll in Hessen das Fach "Islamologie" in den Fächerkanon des Lehramtsstudiums an Universitäten aufgenommen werden.

Erwerb der Lehrbevollmächtigung

Der Erwerb der Lehrbevollmächtigung und deren Entzug erfolgt durch die KIRU.
Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Geschäftsordnung der KIRU.

 

Übergangsregelung

Soweit Lehrkräfte für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts noch nicht zur Verfügung stehen, kann für eine Übergangszeit eine weitere Personengruppe durch die IRH zugelassen werden: LehrerInnen anderer Fachrichtungen sowie PädagogInnen/ErzieherInnen mit entsprechender Zusatzqualifikation. 

Zugelassen werden qualifizierte Muslime, denen durch die IRH die Befähigung zur Erteilung von islamischem Religionsunterricht zuerkannt wurde und denen eine Unterrichtserlaubnis erteilt wurde in den Schulstufen und Schulformen, auf die sich die Zuerkennung und Unterrichtserlaubnis erstrecken
Zur Zulassung sind insbesondere folgende Nachweise zu erbringen:

  • Bekenntnis zum Islam

  • Kenntnisse der Islamologie

  • Kenntnisse in Religionspädagogik und Didaktik

  • sehr gute deutsche Sprachkenntnisse

Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Geschäftsordnung der KIRU.

 

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras

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Stattgefundene Demonstrationen

 

 

 

 

 

 

 

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