Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Aktuell / Kurz Notiert
FB 4/1 April-Mai 1999 IRU

“Islamkunde” ist Etikettenschwindel

Muslime fordern Islamischen Religionsunterricht und lehnen Mogelpackung “Islamkunde” ab

Mit einem staatlich legitimierten Etikettenschwindel soll in NRW ein Ersatzfach für den islamischen Religionsunterricht ohne Einbeziehung der Religionsgemeinschaften der Muslime eingeführt werden - ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Mißachtung der Verfassung, des Grundgesetzes und des Neutralitätsprinzips, Kompetenzüberschreitung, Verstoß gegen die säkularen Prinzipien und das Gleichbehandlungsprinzip aller Religionsgemeinschaften sind nur einige der Vorwürfe, die Sprecher der Muslime und deren Vertretungen gegen das Land Nordrhein-Westfalen erheben.

Anlaß ist der Plan des NRW-Kultusministeriums, für muslimische Kinder in NRW unter bewußtem Ausschluß der Islamischen Religionsgemeinschaften anstelle des im Grundgesetz vorgeschriebenen ordentlichen Religionsunterrichts ein Ersatzfach "Islamkunde" einzuführen.

Von den ca. 3 Millionen Muslimen in Deutschland sind bereits über 10% deutsche Staatsbürger, davon etwa 100.000 deutschstämmige Muslime. Mehr als 500.000 muslimische Kinder und Jugendliche besuchen deutsche Schulen. 70% von ihnen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. In einigen Schulen beträgt der Anteil der muslimischen Schülerinnen und Schüler über 50%. Trotz dieser nicht mehr zu übersehenden Präsens wird den muslimischen Kindern bisher in allen Bundesländern ein im Grundgesetz verankertes Recht vorenthalten. Das Recht auf eigenen Religionsunterricht, so wie er für Kinder anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinde, syrisch-orthodoxe, griechisch-orthodoxe, unitarische, freireligiöse, mennonitische, humanistische Gemeinde, u.a.) selbstverständlich ist.

Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes regelt den Religionsunterricht: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

In einem demokratischen Rechtsstaat gelten diese Prinzipien für alle, ohne Ansehen der Hautfarbe, Religion, Herkunft usw. wie es heißt. In Nordrhein-Westfalen ist man anderer Ansicht. Für das NRW-Kultusministerium gilt das Grundgesetz nur für Christen und Nicht-Muslime.

Muslime werden anderen Regeln unterworfen, wenn es sein muß mit administrativer Gewalt.

Konzertierte Aktion der Behörden in NRW gegen islamischen Religionsunterricht

Was für den unbedarften Zeitgenossen wie eine Farce anmutet, wird für muslimische Eltern und Kinder in NRW bald bittere Realität - die Rückkehr ins Mittelalter. Der Landesvater diktiert die Religion, Staatsbeamte definieren religiöse Inhalte, Entmündigung der Religionsgemeinschaft, Menschenrechte und Religionsfreiheit ade. Dies alles und noch mehr ruht derzeit auf den Schreibtischen der politisch Verantwortlichen in NRW. Es geht um den islamischen Religionsunterricht oder besser gegen den islamischen Religionsunterricht - es geht gegen das Grundrecht der muslimischen Kinder auf religiöse und ethische Erziehung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihrer Religionsgemeinschaft. Nach den Plänen des NRW-Schulministeriums soll ab dem nächsten Schuljahr für muslimische Kinder in 37 öffentlichen Schulen von NRW ein Islamkunde-Unterricht verordnet werden. Warum dieser Aktionismus?

Nordrhein - Westfalen contra Grundgesetz

NRW-Kultusministerium grenzt bewußt bei der Durchführung des islamischen Religionsunterricht die Muslime aus.

Warum dieser plötzliche Aktionismus? Gilt die Sorge des NRW-Schulministeriums etwa den vielen hunderttausend muslimischen Kindern, denen die im Grundgesetz garantierte religiöse Bildung bisher nicht geboten werden konnte?

Haben die muslimischen Verantwortlichen ihre Pflichten nicht erfüllt, so daß Vater Staat aktiv werden mußte, zum Wohle der Kinder? Die Antwort ist nein.

Die Muslime in NRW haben ihre Hausaufgaben gemacht, sie sind aktiv geworden.

Integrationsbemühungen und Kooperationsbereitschaft der Muslime werden ignoriert

Antrag der Muslime in NRW auf islamischen Religionsunterricht wird seit fünf Jahren nicht bearbeitet

Seit 1994 liegt dem NRW-Schulministerium der Antrag der Spitzenverbände der Muslime auf Bundesebene, Zentralrat der Muslime in Deutschland und Islamrat von Deutschland zur Einführung eines islamischen Religionsunterricht vor. In diesen Spitzenverbänden sind die überwiegende Mehrheit der Islamischen Organisationen vertreten.

Auch die Pluralität und Internationalität der hiesigen islamischen Community ist hier vertreten mit türkischen, marokkanischen, arabischen, albanischen, bosnischen, bengalischen, afghanischen, pakistanischen, indonesischen und nicht zuletzt deutschen und deutschstämmigen Vereinen und Interessenverbänden.

Der Vertretungsanspruch ist demokratisch legitimiert und längst in anderen Bereichen etabliert. Als Ansprechpartner für die religiösen Belange der Muslime sind die gewählten Vorstände der beiden Spitzenverbände in vielen Gremien vertreten und auch als Experten bei Anhörungen des Bundestages gefragt.

Aus welchen Gründen die Regierung von NRW diese Vertretungsorgane ignoriert und es vorzieht mit Nicht-Muslimen über islamische Unterrichtsinhalte zu verhandeln ist nicht bekannt. Dem Antrag auf Religionsunterricht wurde damals auch ein 10-Punkte Konzept beigefügt, das Einzelheiten der Unterrichtssprache (deutsch), Ausbildung der Lehrkräfte (in Deutschland) und Erstellung der Lehrpläne (in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft, gesellschafts- und problemorientiert, integrativ und zeitgemäß) sowie die staatliche Schulaufsicht regelt. In der Sache wurde dieser Antrag seit nunmehr fünf Jahren, bis heute nicht bearbeitet.

Zweitstellige Millionenbeträge aus Steuergeldern für gescheitertes NRW-Projekt

Gegen den deutlichen Protest der Muslime versuchte sich das Ministerium in NRW in den 80er Jahren in dem verfassungsmäßig sehr fragwürdigen Projekt "Religiöse Unterweisung für Schüler islamischen Glaubens". Ohne Beteiligung der Vertreter der Muslime, wurde im Rahmen des muttersprachlichen Ersatzunterrichts dieses NRW-Modell eingeführt: Unterrichtssprache türkisch, erteilt von islamologisch unqualifizierten, teilweise areligiösen und atheistischen Lehrern sowie mit extrem türkeiorientierten desintegrativen Lehrinhalten. Dieses Modell gilt nun als gescheitert, da es nach jahrelangem Probelauf nur 5% der muslimischen Kinder begeistern konnte. Die Steuerzahler mußten für diesen Flop bisher zweistellige Millionenbeträge aufbringen.

Dieses NRW-Modell soll jetzt trotz massiver Proteste der Islamischen Dachorganisationen, schrittweise durch ein anderes Unterrichtsmodell ersetzt werden, das verfassungsrechtlich noch fragwürdiger ist als sein gescheiterter Vorgänger.

"Islamkunde" ist angesagt. Ein neues Fach, eine weitere Mogelpackung, kreiert vom weltanschaulich neutralen Staat, der sich selbst das Recht nimmt, den Muslimen die islamischen Glaubensinhalte zu diktieren und diese ihren Kindern per Dekret zu vermitteln. So einfach scheint das in einer Demokratie. Natürlich "erdreistet" sich die NRW-Administration nicht, die religiösen Inhalte des Islam allein zu definieren. Dazu reicht der Sachverstand der Sachbearbeiter nicht aus. Man hat sich abgesichert und "Fachleute und Experten in Sachen Islam" befragt und um Stellungnahmen gebeten. Da offensichtlich nach Ansicht des NRW-Ministeriums das Grundgesetz in Sachen Religionsunterricht nicht für Muslime gilt und Muslime keine Fachleute in Sachen Islam sind, wurden die islamischen Spitzenorganisationen und Verbände nicht befragt und nicht zu Rate gezogen, stattdessen eine Vielzahl anderer "Islam-Experten" unter anderem die Industrie- und Handelskammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der deutschen Städtetag und die christlichen Kirchen.

Protest der Muslime gegen Ausgrenzung und Ungleichbehandlung

In einer konzertierten Aktion protestierten jetzt die Muslime gegen das verfassungsmäßig fragwürdige Vorgehen der NRW-Landesregierung. In einer Pressekonferenz am 26. April 99 im Pressezentrum des Landtags Düsseldorf sprach sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) deutlich gegen die Unterrichtsmodelle des NRW-Kultusminsteriums aus, weil sie nicht im Sinne des Grundgesetzes als Religionsunterricht konzipiert sind und keine Mitwirkung der Religionsgemeinschaft bei der Erstellung der Unterrichtskonzepte zulassen.

In seiner Erklärung wies der ZMD nochmals darauf hin, daß nach dem Grundgesetz die Religionsgemeinschaften im Einvernehmen mit dem Staat Inhalte und Didaktik des Religionsunterrichts sowie die Auswahl der Lehrkräfte bestimmen. Auf dem Boden dieser Verfassungsnorm und im Sinne der Gleichbehandlung mit allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für deren Kinder Religionsunterricht in der Schule bereits Praxis ist, katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinde, syrisch-orthodoxe, griechisch-orthodoxe, unitarische, freireligiöse, mennonitische, humanistische Gemeinde, u.a. steht auch den muslimischen Kindern in Deutschland dieses Recht zu.

Bei dieser Pressekonferenz legte der ZMD auch einen eigenen Lehrplan für den Religionsunterricht an öffentliche Schulen vor. Entwickelt und ausgearbeitet wurde der Lehrplan vom zuständigen pädagogischen Fachausschuß des ZMD in jahrelanger Vorarbeit und nach intensivem Gedankenaustausch mit kirchlichen Fachleuten und anderen gesellschaftlichen Gruppen

Nach Aussage des ZMD soll der vorgelegte deutschsprachige Lehrplan für hunderttausende muslimische Schülerinnen und Schüler in Deutschland Grundlage für die religiöse und ethische Erziehung und Bildung schaffen, einen positiven gesellschaftspolitischen Beitrag liefern und gezielt integrativ wirken.

In seiner Stellungnahme betonte ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas, daß das Ziel dieses pädagogischen Konzepts "die Erziehung einer identitätsbewußten und integrationsfähigen Generation von Muslimen in Deutschland ist, die sich ausgehend von den Werten ihrer Religion dieser deutschen Gesellschaft verpflichtet fühlen. Nur die deutsche Sprache, als gemeinsame Sprache der in Deutschland lebenden Muslime, kann als Mittel der Integration für diese Gesellschaftsgruppe dienen."

Angesichts dieser Entwicklung stellt sich für die Muslime in Hessen jetzt die Frage, ob die Geduld der Muslime in NRW Vorbild für Hessen sein kann und darf. Fünf Jahre Nicht-Bearbeitung eines Antrages, staatliche Ignoranz gegenüber den demokratisch gewählten Vertretern der Muslime und Entmündigung der religiösen Autoritäten sind kein Anreiz zur Nachahmung der Abwartehaltung und respektvollen Geduld.

Auch in Hessen warten die Muslime auf die ordnungsgemäße Bearbeitung ihres Antrages auf Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Hessischen Schulen durch das Kultusministerium. Auch der hessische Antrag kommt langsam in die Jahre, trotz Integrationsversprechungen und Gleichheits- und Gerechtigkeitszusagen der neuen Landesregierung, ganz abgesehen davon, daß der Religionsunterricht für Nicht-Muslime als bleibendes und wichtiges Recht in der Koalitionsvereinbarung bekräftigt wurde.

 

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras

Nächste Demonstration

Anstehende Demonstrationen

Stattgefundene Demonstrationen

 

 

 

 

 

 

 

Technische Fragen oder Kommentare zu dieser Website an: webmaster@irh-info.de
Copyright © seit 1999 IRH, Stand: 24.01.2005