Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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FB 4/1 April-Mai 1999 IRU

Islamischer Religionsunterricht an Schulen in Hessen

Stellungnahme des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht

1. Der Gesamtkirchliche Ausschuß hat die "Argumentationshilfe des Kirchenamtes der EKD zu den Möglichkeiten einer Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach an den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 24.3.95 zustimmend zur Kenntnis genommen. Darin werden die Gründe, die eine Einrichtung dieses Unterrichtsfaches nahelegen, erwogen und auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen und schulischen Bedingungen beleuchtet. Mit Offenheit verfolgt der Gesamtkirchliche Ausschuß die diesbezügliche Diskussion in Hessen. Der "Islam-Arbeitskreis in der EKHN" und die "Islamisch-Christliche Arbeitsgemeinschaft Hessen" haben das Thema aufgenommen. Die Konstituierung einer "Islamischen Religionsgemeinschaft in Hessen" ermöglicht es dem Kultusministerium, in entsprechende Verhandlungen einzutreten.

2. Die Einrichtung islamischen Religionsunterrichts kann nur in Erfüllung der verfassungsmäßigen und schulgesetzlichen Vorgaben erfolgen, die in Hessen für das ordentliche Unterrichtsfach Religion gelten.

3. Auf dieser Grundlage formuliert der Gesamtkirchliche Ausschuß folgende Leitsätze:

3.1 Es ist allein Sache des Staates und der islamischen Religionsgemeinschaft, islamischen Religionsunterricht in Hessen einzuführen. Die EKHN - vertreten durch Gesamtkirchlichen Ausschuß und Kirchenleitung/Kirchenverwaltung - hat auf Anforderung allenfalls eine beratende Funktion, ist jedoch nicht Verhandlungspartnerin.

3.2 Wo immer Vertretungen der islamischen Religionsgemeinschaft einen Austausch über Fragen des Religionsunterrichts wünschen, sind die im Bereich der EKHN religionspädagogisch Verantwortlichen dazu bereit. Sie fördern einen christlich-islamischen Dialog in den Schulen.

3.3 Auch bei Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts bekräftigt die EKHN ihr Verständnis des Faches Evangelische Religion als eines konfessionellen Religionsunterrichts in ökumenischer Öffnung. Muslimische Schülerinnen und Schüler sind weiterhin im evangelischen Religionsunterricht willkommen, wenn sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen und die evangelische Religionslehrkraft zustimmt.

3.4 Die gegenwärtige Situation an den Schulen erfordert erweiterte fachliche Qualifizierung der Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religion. Deshalb ist die Islamkunde in den evangelisch-theologischen/religionspädagogischen Studiengängen und Prüfungsordnungen -einschließlich jenen der Lehrerweiterbildung - verbindlich zu verankern und soll verstärkt auch Bestandteil der Religionslehrerfortbildung werden.

 

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

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