Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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FB 8/1 Oktober 1999 IRU

Islamkunde ist verfassungswidrig

„Der Staat hat zu religiösen Inhalten nichts zu sagen.“ (Bischof Dr. Wolfgang Huber, Berlin)

Im Stile mittelalterlicher Potentaten diktieren seit Beginn des neuen Schuljahres in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Landesbehörden die Religion der „muslimischen Untertanen“. Unter dem irreführenden Etikett „Islamkunde“ werden dort ohne Einverständnis und ohne die im Grundgesetz vorgeschriebene Einbeziehung der islamischen Religionsgemeinschaften muslimische Kinder vom „neutralen und säkularen“ Staat religiös indoktriniert.

Trotz Widerstands der Islamischen Dachverbände Islamrat und Zentralrat der Muslime in Deutschland und massiver Proteste seitens der Muslime läuft seit einigen Monaten in NRW anstelle des im Grundgesetz vorgesehenen ordentlichen konfessionellen Religionsunterrichts die verfassungsrechtlich bedenkliche Aktion einer „staatlichen Islamkunde“.

Mit Hilfe administrativer Machtinstrumente wurden die berechtigten Einwände der Muslime ignoriert und in selbstherrlicher Manier Menschenrechte und Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Der „neutrale säkulare Staat“ in NRW diktiert in Zusammenarbeit mit „Islamexperten“ der Industrie- und Handelskammer, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Städtetages, des Landesausländerbeirates und der christlichen Kirchen über die Köpfe der Muslime hinweg islamische Glaubensinhalte und vermittelt diesen “Islamverschnitt“ per Dekret in den Schulen. Zu dieser Vorgehensweise stellt die Aachener Soziologin Irmgard Pinn die ironische Überlegung an: „Warum haben die sich nicht gleich an den ADAC gewendet?“

Um den Muslimen in Berlin ebenfalls das Grundrecht auf islamischen Religionsunterricht unter dem Vorwand eines staatlichen Alternativangebots verweigern zu können, trägt sich auch die Berliner Schulverwaltung mit dem Gedanken der Einführung eines derartigen Projektes.

So gab Staatssekretär Klaus Löhe in einem Artikel der Berliner Morgenpost bekannt, die Berliner Schulverwaltung plane ab 1. Februar 2000 die Einführung einer „islamischen religiösen Unterweisung“ über deren Inhalte „man sich auch mit den türkischen Behörden abgestimmt“ habe.

Der evangelische Berliner Bischof Dr. Huber erklärte dazu in einer Presseerklärung:

„Die Berliner Schulverwaltung sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Einführung eines staatlichen Faches ‘Islamkunde’ genauso verfassungswidrig ist, wie die Einführung eines staatlichen Faches ‘christliche Religionskunde’ wäre. Der Staat hat zu religiösen Inhalten nichts zu sagen, und die Senatsschulverwaltung ist eine staatliche Behörde, die über religiöse Fragen nicht zu befinden hat. Was bedeutet es außerdem, wenn der Unterricht in der Berliner Schule mit türkischen Behörden ‘abgestimmt’ wird? Hat nun der türkische Staat Einfluss auf Lehrpläne der Berliner Schule?

Der Islamkunde-Unterricht, so die Morgenpost, solle ‘bekenntnisfrei’ über islamische Kultur informieren. Das ist gar nicht möglich. Soll es um Kultur oder um Religion gehen - wobei bekanntlich beides gar nicht getrennt werden kann? Wenn es nicht um islamische Religion gehen soll, wird die ‘Islamkunde’ keinesfalls als Alternative zu den Koran-Schulen Bestand haben, was die Senatsschulverwaltung laut Morgenpost aber anstrebt. Statt untaugliche Versuche zu starten, sollte die Senatschulverwaltung endlich den einzig vernünftigen Weg beschreiten und einen Wahlpflichtbereich für religiöse, philosophisch-ethische und weltanschauliche Unterrichtsfächer einrichten. Hier hätte auch ein islamischer Religionsunterricht seinen Ort. Die Schülerinnen und Schüler könnten, aber müßten auch, frei wählen, ob sie ev., kath. oder islam. Religionsunterricht besuchen wollen oder einen staatlichen Ethik-Unterricht. Nur dieses Modell, für das die Kirchen seit langem eintreten, entspricht der Religionsfreiheit, wie sie im Artikel 4 GG garantiert ist. Und es entspricht der unstrittigen Notwendigkeit, dass im Interesse der Kinder und Jugendlichen religiöse, philosophisch-ethische oder weltanschauliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird.“

 

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