Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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FB 9/1 November 1999 IRU

Nicht ob oder wie, sondern wann und warum noch nicht?

Unbequeme Fragen bei der Fachtagung „Islamischer Religionsunterricht“ in Berlin

 

Auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Moderner Orient begann am 16. November ein neues Dialog- und Diskussionsforum zwischen islamischen Organisationen und Landesbehörden zum Thema islamischer Religionsunterricht (IRU) an staatlichen Schulen in Deutschland.

 

Beim ersten nichtöffentlichen Fachgespräch „Islamischer Religionsunterricht“ im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Berlin erörterten ca. 40 geladene Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Modelle zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten bekenntnisorientierten, konfessionellen Religionsunterrichts für muslimische Schüler.

In ihrer Einführungsrede erklärte die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck, daß integrationspolitisch eine breit angelegte Initiative notwendig sei, die es den zuständigen Landesbehörden ermögliche, sachkundig und zügig über die Integration auch der religiösen Belange von Kindern und Jugendlichen nicht-christlichen Glaubens in der Schule zu entscheiden.

Die bisher gängige Praxis des Verweises auf den langwierigen Gerichtsweg sei in jedem Fall kontraproduktiv. Beck verwies auf die große Zahl von 350.000 Schülerinnen und Schülern aus islamisch geprägten Herkunftsländern, deren Integration auch unter dem Gesichtspunkt ihrer religiösen Belange diskutierte werden müsse. Im Mittelpunkt stünden hierbei die Fragen nach Zielen, Inhalten, Formen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Islamunterrichts an staatlichen Schulen. Diskutiert werden sollten deshalb Fragestellungen des "ob" - also ob es eine Basis für einen konfessionellen islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen gibt - und die Frage des "wie" - also welche Unterrichtskonzepte vorliegen und wie diese umgesetzt werden könnten.

Entgegen der in den Medien und von vielen Politikern verbreiteten Unterstellung der Integrationsunwilligkeit, Demokratie-, Dialog- und Kritikunfähigkeit der Migranten und vor allem der Muslime konnten die islamischen Organisationen bei diesem ersten Fachgespräch mit voller Besetzung eindrucksvoll die gängigen Klischees widerlegen. 18 Fachfrauen bzw. -männer in Vertretung aller geladenen islamischen Organisationen reisten auf Einladung der Initiatoren aus dem gesamten Bundesgebiet an und stellten ihre vollzogene Integration bzw. ihre Integrationsbereitschaft und ihre politische Mündigkeit unter Beweis.

Von Seiten der vorgesehenen Dialogpartner, der geladenen Kultusministerien, Behörden und Ausländerbeauftragten nutzte nur eine Minderheit die Möglichkeit des kritischen Austauschs mit den Muslimen. Mit Befremden wurden beispielsweise die Absagen aus den Bundesländern registriert, in denen konkrete Anträge der Muslime auf islamischen Religionsunterricht vorliegen. So zog es beispielsweise das Hessische Kultusministerium vor, das derzeitige große Schweigen fortzuführen, obwohl gerade in diesem Bundesland alle Voraussetzungen für die Genehmigung eines islamischen Religionsunterrichts seit Monaten vorliegen und der Antragsteller - die IRH - mittlerweile auch juristisch als Religionsgemeinschaft anerkannt ist.

Von den anwesenden Vertretern der Kultusbehörden referierte Ministerialrat Pfaff über das Projekt Islamkunde in Nordrhein-Westfalen und stellte sich anschließend den kritischen Fragen des Plenums. Das NRW-Model "staatliche Islamkunde" anstelle des im Grundgesetz vorgesehenen ordentlichen konfessionellen islamischen Religionsunterrichts steht in der Kritik der Muslime, weil hier seit mehr als 10 Jahren ohne Einbeziehung der islamischen Organisationen vor Ort, vom neutralen säkularen Staat eigenmächtig und unter Überschreitung seiner Kompetenzen islamisch-religiöse Inhalte festgelegt werden. Kooperationspartner bei der Erstellung der Lehrpläne für die diesjährige Neuauflage des NRW-Models unter neuem Etikett "Islamische Unterweisung" waren unter anderem die Konsulate, die Industrie- und Handelskammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Städtetag, der Landesausländerbeirat und die christlichen Kirchen - jedoch keine offizielle Vertreter der Islamischen Organisationen. Die Frage, weshalb der ADAC nicht auch noch um seine Meinung gefragt worden war, wurde in dieser Runde nicht gestellt.

Die muslimischen Teilnehmer bemängelten vor allem die seit Jahren praktizierte Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der NRW-Behörden und die immer noch praktizierte Ignoranz gegenüber den religiösen Autoritäten vor Ort.

Pfaff erläuterte auf Nachfrage die staatlich organisierte Ausbildung der Lehrer für die alte/neue „Islamkunde“, konnte jedoch die anwesenden muslimischen Fachleute von der islamologischen Qualität dieses staatlich definierten Pseudo-Islam nicht überzeugen. Ebenso unglaubwürdig wie die Behauptung eines islamologischen Standards bei der Lehrerausbildung war die These, daß in der angebotenen "Islamkunde" keine "Glaubensinhalte" vermittelt würden und deswegen eine - wie im Grundgesetz vorgesehene - Abstimmung der religiösen Inhalte mit den Muslimen nicht unbedingt erforderlich sei. Besonders bedenklich stimmte der Bericht der Vertreterin des Zentralrats der Muslime/ZMD, die ihre Erfahrungen mit der "Lehrerfortbildung" für Islamkunde in NRW schilderte, bei der überwiegend islamfremde Kultur-Muslime, wie beispielsweise die türkische Schriftstellerin Saliha Scheinhard eingesetzt werden, was zu einer Verunsicherung und Desorientierung der Lehrer führe.

Der Einwand, es gäbe religiöse Inhalte im Islam, wie beispielsweise die Rolle der Frau, die mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar seien, wurde aus dem nicht-muslimischen Plenum mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß die Kollision einzelner Inhalte einer Religionsgemeinschaft mit dem Grundgesetz auch bei anderen Glaubensgemeinschaften der Religionsfreiheit unterliegen und keineswegs Grund zur Nicht-Genehmigung von RU seien. Sehr deutlich wird dieser juristische Grundsatz am Beispiel der katholischen Kirche, wo die untergeordnete Stellung der Frauen in der offiziellen Lehre keineswegs als Verfassungsfeindlichkeit gewertet wird. Da eine derartige Diskriminierung der Frauen im Islam nicht vorhanden ist, wurde dieser Vorwurf von den Muslimen entschieden zurückgewiesen. Die Unhaltbarkeit des Einwandes wurde zudem durch die sichtbare Anwesenheit von 50% muslimischen Fachfrauen bei der Tagung unterstrichen.

Für die Senatsverwaltung referierte Dr. Angelika Knubbertz über die Situation in Berlin. Bei der Darstellung der historischen Entwicklung hatte sie mit der Bemerkung, der Senat sei von dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin zugunsten der Islamischen Föderation "kalt erwischt worden" die Lacher auf ihrer Seite. Schließlich hatte die Islamische Föderation mehr als 18 Jahre lang für das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht gegen den Senat geklagt. Dr. Knubbertz stellte den im nächsten Jahr geplanten Schulversuch "Islamische Kulturkunde" vor und versuchte, ebenso wie der Vertreter von NRW, die Anwesenden davon zu überzeugen, daß es möglich sei, den Islam „aufzuteilen“ und in der Schule sachlich richtig darzustellen, ohne dabei islamisch-religiöse Inhalte zu thematisieren.

Diese „Trennkost-Mär“ wurde zwar im Laufe des Tages von den Behördenvertretern immer wieder aufgetischt, von den muslimischen Teilnehmern jedoch als unrealistisch und unrealisierbar zurückgewiesen, da Muslime den Islam als allumfassende Lebensweise verstehen. Weiter führte Knubbertz aus, daß die islamologisch inhaltliche Richtigkeit des vom Senat eigenmächtig und - ebenso wie in NRW - ohne Einbeziehung von islamischen Fachleuten ausgearbeiteten Lehrplans für die "Islamische Kulturkunde" durch Gutachten von Islamwissenschaftlern gesorgt sei. Der Einwand, daß Islamwissenschaftler keine von islamischen Autoritäten anerkannte islamologische Qualifikation besäßen und somit für diese Aufgabe ungeeignet seien, konnte von Knubbertz nicht entkräftet werden.

Prof. Weisse vom Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg stellte das Hamburger Modell vor. Hier werden in einem interreligiösen Unterricht Kinder aller Religionen gemeinsam unterrichtet. Als Lehrkräfte für diesen Unterricht sind ausschließlich evangelische Religionslehrer zugelassen.

Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien und Inhalte der Lehrerfortbildung werden jedoch gemeinsam mit Vertretern der großen Weltreligionen ausgearbeitet. Der Unterricht selbst soll von den Kindern ausgehen, die ihre Erfahrungen und Kenntnisse miteinbringen und so zu einem „vertieften Begreifen des eigenen Standpunktes" führen. Wie Kinder einen eigenen Standpunkt vertreten und den propagierten interreligiösen Dialog im Klassenzimmer führen können, die keine eigenen Erfahrungen und Kenntnisse mitbringen und eben kein inhaltlich korrektes Wissen über ihre Religion besitzen blieb allerdings offen.

Amir Zaidan stellte das Modell IRU in Hessen vor und führte ergänzend aus, daß Heimat in der eigenen Religion zu haben, eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sei.

Wesentliches Ziel der pädagogischen Bemühungen eines IRU sei es, den SchülerInnen Wege aufzuzeigen, die eigene Lebenswirklichkeit aus der religiösen Perspektive zu deuten und wahrzunehmen und darauf aufbauend verantwortungsvoll zu handeln. Weiter erläuterte er, daß die Durchführung des Unterrichts in deutscher Sprache zum Vorteil hat, daß die Iman- und Lehrinhalte des Islam sowie die Unterrichtsziele und Lehrinhalte auf Deutsch verstehbar und transparent werden.

Die Vorbeugung von Selbstethnisierung durch sprachliche/ ethnische Ghettoisierung sowie die Entwicklung einer positiv besetzten religiösen Identität, der Abbau von Integrationshindernissen durch realitätsbezogenen Unterricht, die Förderung der kulturellen Kompetenz und die Erziehung zur Dialogfähigkeit sind weitere Pluspunkte eines IRU.

Dies alles kann dazu beitragen, eine neue Generation von Muslimen heranzubilden, die sich als Teil der deutschen Gesellschaft verstehen und ihre Verantwortung darin sehen, sich in die gesellschaftliche Debatte einzubringen und ihre Positionen in einer zeitgemäßen Sprache zu vertreten.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

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